Initiative
Umfrage zur Akzeptanz von Nacktheit in freier Natur
Was wir wollen
Die Initiative Mensch & Natur hat sich zum Ziel gesetzt, dass die größtmögliche Harmonie von Mensch und Natur, nämlich der Aufenthalt eines nackten Menschen in der freien Natur, allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz findet und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.
In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Ländern nicht explizit verboten. Nacktheit in der eigenen Wohnung sowie auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung z.B. durch fehlende Vorhänge.
Durch gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe" in Deutschland faktisch legalisiert. Anderswo kann aber die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Belästigung der Allgemeinheit", § 118 OWiG) mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen die Verfolgung der eventuellen Ordnungswidrigkeit verlangt.
Und genau hier setzen wir an: Es muss juristisch und vor allem gesetzlich eindeutig festgelegt werden, dass eine Anwendung des § 118 OwiG auf die Fälle eines nackten Aufenthalts oder nackter sportlicher Betätigung in der freien Natur nicht länger möglich ist. Hier muss Rechtssicherheit herrschen!
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